Mint System GmbH - AGB Entwicklungsprojekt
Version: 1.18
I. Geltung der AGB
Art. 1
- Mit Abschluss des Projektvertrags anerkennt der Kunde diese AGB vollumfänglich.
- Entgegenstehende schriftliche Vereinbarungen im Projektvertrag bleiben vorbehalten.
II. Vertragsgegenstand
Art. 2
- Der Vertragsgegenstand ist im Projektvertrag und im Pflichtenheft definiert.
- Mehrkosten, die durch ein mangelhaftes oder unvollständiges Pflichtenheft verursacht werden, gehen zu Lasten des Kunden.
Art. 3
- Wird der Liefertermin oder ein verbindlicher Zwischentermin («Meilenstein») aus von Mint System zu vertretenden Gründen überschritten, so hat der Kunde Mint System eine Nachfrist von mindestens 60 Tagen zu setzen.
- Nach deren Ablauf kann der Kunde innert 10 Tagen den Rücktritt vom Projektvertrag erklären oder weiterhin Lieferung verlangen.
- Wird wegen Nichteinhaltens eines Meilensteins eine Nachfrist gesetzt, verschieben sich alle nachfolgenden Termine und Meilensteine entsprechend.
- Wird eine Verzögerung nicht von Mint System verursacht, verschieben sich sämtliche folgenden Termine und Meilensteine um die Dauer der entsprechenden Verzögerung.
- Unvorhergesehene Kündigungen, Krankheiten und unfallbedingte Abwesenheiten von Mitarbeitern von Mint System gelten als nicht von Mint System verursachte Verzögerungen.
- Die finanzielle Haftung von Mint System ist in jedem Fall gemäss Art. 13 dieser AGB beschränkt.
III. Rechte an den Entwicklungsergebnissen
Art. 4
- Mint System behält das Eigentum und alle Immaterialgüterrechte an den künftigen Entwicklungsergebnissen, die im Rahmen des Projektvertrags erzielt wurden, und ist berechtigt, diese weiterzuentwickeln und für andere Zwecke zu verwenden.
- Der Kunde hat das Recht, die Entwicklungsergebnisse zu verwenden, weiterzuentwickeln und an Dritte weitergeben.
IV. Mitwirkungspflichten des Kunden
Art. 5
Der Kunde wird im Hinblick auf die Entwicklung die im Pflichtenheft vereinbarten Mitwirkungspflichten ordnungsgemäss und termingerecht erbringen.
Art. 6
- Der Kunde stellt Mint System auf dessen Anfrage hin die für die Entwicklung erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung.
- Der Kunde wird die ihm obliegenden Entscheidungen im Zusammenhang mit der Entwicklung in angemessener Frist treffen und Mint System mitteilen.
V. Mängel
Art. 7
- Nach Ablieferung hat der Kunde das Produkt innert 30 Kalendertagen zu prüfen und Mint System von allfälligen Mängeln in Kenntnis zu setzen, andernfalls ist Mint System von seiner Haftpflicht gem. Art. 9 befreit ist.
- Dies gilt nicht für Mängel, die bei ordnungsgemässer Prüfung nicht erkennbar waren oder die durch Mint System absichtlich verschwiegen wurden.
Art. 8
- Nach Auslieferung des Produkts leistet Mint System Gewähr dafür, dass diese während 24 Kalendermonaten ab Datum der Lieferung die im Pflichtenheft vereinbarten Anforderungen erfüllt.
- Mint System wird die vom Kunden während der Gewährleistungsfrist festgestellten und sofort schriftlich gerügten Abweichungen vom Pflichtenheft innert angemessener Frist ab der Mitteilung durch den Kunden beheben.
- Schlägt die Korrektur der gerügten Abweichungen fehl, so kann der Kunde innert 10 Kalendertagen wahlweise
3.1. die Korrektur der Abweichungen durch Mint System innert einer vom Kunden angesetzten angemessenen Frist verlangen; oder
3.2. von Mint System wegen des Minderwerts der Software eine angemessene Rückzahlung der Vergütung verlangen. - Mint System ist von seiner Gewährleistungspflicht in dem Umfange entbunden, als Mängel und sonstige Abweichungen auf nicht von ihm zu vertretende Umstände zurückzuführen ist. Die Gewährleistung durch Mint System gilt überdies nicht, wenn der Kunde eigene Modifikationen am Produkt im Zusammenhang mit der Abweichung vorgenommen hat.
VI. Rechtsgewährleistung
Art. 9
Mint System stellt den Kunden von jeglicher Haftung für die Verletzung von schweizerischen Urheberrechten frei, sofern und soweit die Verletzung solcher Drittrechte ausschliesslich durch die bestimmungsgemässe Nutzung der Software verursacht worden ist.
Art. 10
- Der Kunde hat Mint System über geltend gemachte Drittansprüche sofort schriftlich zu unterrichten und Mint System zur Führung der Verteidigung, inkl. Abschluss eines Vergleiches, zu ermächtigen.
- Der Kunde unterstützt Mint System in angemessenem und zumutbarem Umfang.
Art.11
- Mint System kann zur Abwehr von Drittansprüchen nach seiner Wahl dem Kunden das Recht zur Fortsetzung der Nutzung der Software verschaffen oder die Software ohne eine Verschlechterung der im Pflichtenheft vereinbarten Funktionen austauschen oder ändern.
- Sollte Mint System keine dieser Massnahmen möglich sein, ist Sie berechtigt, vom Projektvertrag zurückzutreten.
Art.12
Eine weitergehende Gewährleistung von Mint System gegenüber dem Kunden im Falle von tatsächlichen oder behaupteten Ansprüchen Dritter ist ausgeschlossen.
VII. Haftung
Art.13
Die Haftung für sämtliche Schäden (seien diese direkt, indirekt, mittelbar oder unmittelbar) wird hiermit ausgeschlossen.
Haftungsbeschränkung und Haftungsausschluss gelten sowohl für vertragliche als auch ausservertragliche bzw. quasivertragliche Ansprüche.
Art.14
Vorbehalten bleibt die Haftung der Parteien für Schäden, für die der Haftungsausschluss gesetzlich unzulässig ist.
VIII. Geheimhaltung
Art.15
Jede Partei hat Informationen, die ihr durch die andere Partei mitgeteilt werden, strikte geheim zu halten.
Art.16
Mint System behält sich das Recht vor, Angaben zum Projekt und zum Kunden zu Referenzzwecken zu veröffentlichen, namentlich auf der Homepage und in Printmedien.
IX. Schlussbestimmungen
Art.17
Der Projektvertrag oder einzelne daraus hervorgehende Rechte und Pflichten dürfen nur nach vorgängiger schriftlicher Zustimmung der anderen Partei an Dritte abgetreten oder übertragen werden.
Art.18
- Diese AGB wie auch der Projektvertrag unterstehen dem schweizerischen Recht unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über den internationalen Warenkauf (CSIG).
- Gerichtsstand ist Altdorf (Schweiz).