Mehrwertsteuer (MwSt)

Die Mint System (CHE-150.248.608 MWST) verrechnet die Mehrwertsteuer mittels dem Saldosteuersatz (SSS) über folgende Abrechnungsmodalitäten:

Software: Programmierung/Entwicklung
Umsatzanteil: 40%
Bewilligter SSS: 6,5%

Unternehmensberatung
Umsatzanteil: 60%
Bewilligter SSS: 5,9%

Konfiguration in der Buchhaltung bei Saldosteuersatz Damit für die MWST-Abrechnung die beiden Saldosteuersätze aus der Finanzbuchhaltung herangezogen werden kann, werden zwei verschiedene MWST-Sätze mit je einen Eintrag 7.7% unter (Finanzen > Konfiguration > Steuern) erstellt und anschliessend den Produkten hinterlegt.

  • Steuerbezeichnung: "Zu zahlende MwSt. bei 7,7% (NRZ/SSS 6.5%)" für die Produkte Programmierung/Entwicklung
  • Steuerbezeichnung: " Zu zahlende MwSt. bei 7,7% (NRZ/SSS 5.9%)" für die Produkte Software Programmierung/Entwicklung

Alternative Eine Alternative wäre zusätzlich den Kontenplan anzupassen. So würde ein Konto 2200 Geschuldete MwSt. (Umsatzsteuer 6.5%) und ein Konto 2201 Geschuldete MwSt. (Umsatzsteuer 5.9%) in der Konfiguration bei den beiden Steuersätzen hinterlegt.

Rechnungen von der Schweiz in die EU Für eine Rechnungen ins Ausland muss man keine Mehrwertsteuer verrechnen, es zahlt jeweils der Kunde direkt am Ort. Es kommt das "Reverse Charge" Verfahren (Umkehr der Steuerschuld) zum Einsatz. Man muss auf der Rechnung eindeutig kennzeichnen, dass das so ist. Z.B. Mehrwertsteuer wird vom Rechnungsempfänger bezahlt. Ein Unternehmen zahlt dann MwSt. und kann es dann auch als Vorsteuerabzug geltend machen. Bei Privatpersonen gilt eine Limite von CHF 10'000, darunter ist keine MwSt. zu entrichten.

Abrechnung der Mehrwertsteuer Die Abrechnung erfolgt quartalsweise über das zugestellte Formular in Papierform. In Odoo Finanzen wird der Umsatzsteuerbericht über den Menüpunkt Berichtswesen ausgegeben. Dabei wird die Abrechnungsperiode (Quartal) im Filter ausgewählt.

Vor- und Nachteile des Systems Saldosteuersatz Der Vorteil liegt hauptsächlich an der Einfachheit der Abrechnung gegenüber der Eidg. Steuerverwaltung. Das Unternehmen listet seinen Umsatz (Kreditorenrechnungen) auf und multipliziert den Umsatz mit dem Saldosteuersatz. Es ist keine Auflistung der Wareneingänge (Debitorenrechnungen) notwendig.

Der Nachteil liegt daran, dass das Unternehmen die bezahlten MWST der Einkäufe (Debitorenrechnungen) nicht in Abzug bringen kann. Sofern die Einkäufe gering sind, hat der Saldosteuersatz vorteile. Wenn die Unternehmung in der Summe einen hohen Betrag an Einkäufen hat, so "verliert" er die bezahlten MWST an die Steuerverwaltung. Bei einer Abrechnung nicht im System Salsosteuersatz wäre dies ein Null-Summen-Spiel, also CHF 0 gegenüber dem Steueramt abzurechnen.

Da Mint System nach Saldosteuersatz abrechnen (5.9%) und somit den Einkauf nicht abziehen kann, ergibt sich jeweils eine Differenz von 1.8%. Bei einem Projekt mit externen Dienstleistungen (Debitoren) von zum Beispiel CHF 40'000 sind dies CHF 2'360 die Mint System so statt CHF 0 der MWST abliefert. Auch wenn die Dienstleistung mit CHF 40'000 weiterverrechnet (Kreditoren) wird.

Fakturierung von Dienstleistungen im Ausland

Bei einer Dienstleistung im Ausland fragt es sich, ob die Fakturierung auch inkl. Mehrwertsteuer sein muss. Und wenn ja, mit welchen Steuersatz.

Zuerst wird betrachtet, wie die Leistungen zustande kommen: Voneinander unabhängige Leistungen werden selbstständig behandelt (Art. 19 Abs. 1 MWSTG). Hingegen gelten Leistungen, die wirtschaftlich eng zusammengehören und so ineinander greifen, dass Sie als unteilbares Ganzes anzusehen sind, als ein einheitlicher wirtschaftlicher Vorgang und sind nach dem Charakter der Gesamtleistung zu behandeln (Art. 19 Abs. 3 MWSTG).

Bei den erbrachten Leistungen der Mint System GmbH handelt es sich um Leistungen im Zusammenhang mit der Implementierung einer ERP-Software (Produkteeinführung, Beratung über den Einsatz der Software im Unternehmen, Schulung der Mitarbeiter) beim ausländischen Kunden. Davon ausgehend, dass die Leistungen wirtschaftlich eng zusammengehören und so ineinander greifen, dass Sie als unteilbar Ganzes anzusehen sind, folglich als einheitlicher wirtschaftlicher Vorgang gelten und nach dem Charakter der Gesamtleistung zu beurteilen sind, gilt als Ort der Leistung der Ort, an dem der Leistungsempfänger seinen Sitz hat (Art. 8 Abs. 1 MWSTG). Die Leistung kann dem Kunden ohne Ausweis der schweizerischen MWST in Rechnung gestellt werden. Der Nachweis erfolgt buch- und belegmässig (Verträge, Rechnungen usw.).

Im MWST-Abrechnungsformular ist zwar das vereinnahmte Entgelt in Ziff. 200 zu deklarieren, kann aber vom steuerbaren Umsatz wieder in Abzug gebracht werden (Ziff. 230, Leistungen im Ausland).

Faktura Verzollung

Der Spediteur verrechnet der Empfänger die Schweizer MWST und Spesen für die Verzollung. Zum Beispiel wurden Waren im Wert von CHF 1 000 importiert. Der Spediteur fordert auf der Rechnung die MWST (aktuell 7.7%) von CHF 77 ein. Dieser Betrag der MWST in der Rechnung ist MWST-Frei (keine Steuern auf Steuern). Dazu wird beim Erfassen des Artikels in der Kreditorenrechnung der MWST-Satz 100% Zoll verwendet.