Richtlinie - Lieferanten und externe Dienstleister
Hinweis: Diese Richtlinie ist noch nicht final und befindet sich aktuell im Entwurfsstatus.
Der Inhalt dient als Arbeitsgrundlage und muss vor der offiziellen Freigabe noch fachlich und organisatorisch geprüft werden.
Externe Dienstleister erhalten nur Zugriff, wenn dies erforderlich, dokumentiert und vertraglich geregelt ist.
Vor dem Zugriff sind insbesondere zu regeln:
- Vertraulichkeit
- Verantwortlichkeiten
- Umfang des Zugriffs
- sichere Übermittlung von Zugangsdaten
- Beendigung und Entzug des Zugriffs
- allfällige Freigaben des Kunden